Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Geburt eines Kindes durch Personen anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein Kind als Hausgeburt oder ähnliches bekommen haben, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt melden.

Allgemeine Informationen

Als Elternteil eines in Deutschland neugeborenen Kindes müssen Sie die Geburt immer beim zuständigen Standesamt melden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind geboren wurde.

Wenn Ihr Kind nicht in einer Einrichtung geboren wurde, müssen Sie die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich oder schriftlich melden. Das ist zum Beispiel bei einer Hausgeburt der Fall.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Kind zu melden, kann stellvertretend eine dritte Person die Meldung einreichen, die

  • entweder bei der Geburt anwesend war oder
  • unterrichtet wurde.

Dazu können zum Beispiel zählen:

  • Hebamme
  • verwandte Personen

Nachdem Sie oder eine andere berechtigte Person die Geburt gemeldet haben, nimmt das zuständige Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor und trägt die folgenden Daten über das Kind ein:

  • Vornamen und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
  • Vornamen, Familiennamen und das jeweilige Geschlecht der Eltern.

Erforderliche Unterlagen

  • ein unabhängiger Nachweis über die tatsächlich stattgefundene Geburt, zum Beispiel die Geburtsbescheinigung der begleitenden Hebamme
  • ein Identitätsnachweis der Eltern, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
  • Personenstandsurkunde, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Eheurkunde

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt melden.

Rechtsbehelf

Gegen eine verweigerte Registrierung nach Geburtsanzeige können Sie einen Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.

Zuständige Stelle

Standesamt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Fachlich freigegeben am

04.03.2026

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.