Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Reisegewerbe versteigern
Beschreibung:

Teaser

Möchten Sie Lebensmittel oder andere leicht verderbliche Produkte außerhalb Ihrer Niederlassung versteigern? Das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Versteigerererlaubnis machen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Waren versteigern möchten, brauchen Sie in der Regel eine sogenannte Versteigerererlaubnis. Diese ist an besondere Anforderungen geknüpft.

Wenn es sich bei den zu versteigernden Produkten um Lebensmittel und andere leicht verderbliche Waren handelt und Sie diese im Reisegewerbe versteigern möchten, können Sie eine Ausnahme beantragen.

Leicht verderbliche Waren verlieren schnell an Qualität. Dazu gehören zum Beispiel:

  • frisches Obst
  • Gemüse
  • Fisch und Fleisch
  • Milchprodukte
  • Blumen und Pflanzen

Wenn Lebensmittel und Waren ohne die Versteigerung verderben oder an Qualität verlieren würden, kann Ihnen die zuständige Behörde eine Ausnahme von der Versteigerererlaubnis erteilen.

Um verderbliche Produkte im Reisegewerbe zu versteigern, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Damit dürfen Sie außerhalb Ihrer Niederlassung gewerblich tätig werden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Reisegewerbekarte.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
  • Personaldokument in Kopie, zum Beispiel Personalausweis
  • gültige Reisegewerbekarte

Zuständige Stelle

Landkreis, kreisfreie Stadt beziehungsweise Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fachlich freigegeben am

05.12.2025

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.