Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
In einen Regionalplan Einsicht nehmen
Beschreibung:

Teaser

Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.

Allgemeine Informationen

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
    • Verkehrsplan
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
    • Angabe der Entwicklungsziele,
    • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung,
      • Infrastruktur,
      • Umweltschutz und
      • Regionalplanung
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
  • Anhänge und Gutachten

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Zuständige Stelle

Regionale Planungsgemeinschaften

Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.