Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Als Jagdausübungsberechtigter in Sachsen-Anhalt sind Sie verpflichtet eine stets aktuelle Streckenliste zu führen und diese der zuständigen Behörde vorzulegen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt jagdausübungsberechtigt sind, sind Sie verpflichtet eine stets aktuelle Übersicht über das erlegte oder verendet aufgefundene Wild – die sogenannte Streckenliste – führen. Die Streckenliste für das vorausgegangene Jagdjahr müssen Sie einmal jährlich oder auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorlegen.
Diese Liste dokumentiert, welche Wildarten in Ihrem Revier erlegt oder gefunden wurden. Die Angaben tragen dazu bei, den Überblick über die Wildbestände in Sachsen-Anhalt zu erhalten.
Die zuständige Behörde wertet die Daten aus und nutzt sie beispielsweise zur Überwachung der Abschusspläne und zur Erstellung der Jagdstatistik. Auch wenn kein Wild erlegt oder gefunden wurde, müssen Sie die Streckenliste fristgerecht vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie sind jagdausübungsberechtigt
- Sie verfügen über einen eigenen Jagdbezirk oder sind zur Jagdausübung schriftlich bevollmächtigt.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Streckenliste (Formblatt Anlage 4 LJagdG-DVO) mit Unterschrift des Revierinhabers oder Bevollmächtigten
Gebühren (Kosten)
Gebühr: gebührenfrei
Fristen
Sie müssen die Streckenliste jährlich bis zum 15. April für das vorherige Jagdjahr vorlegen.
Antragsfrist: jährlich am 15.04.
Bearbeitungsdauer
Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist vorgesehen. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. In solchen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Rechtsbehelf
In der Regel erhalten Sie zur Streckenmeldung keinen Bescheid. Ein Widerspruch oder eine Klage ist nur möglich, wenn die Behörde eine Entscheidung trifft und Ihnen diese schriftlich mitteilt.
Zuständige Stelle
untere Jagdbehörde
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular „Streckenliste (Anlage 4 LJagdG-DVO)“ von der Website Ihrer Jagdbehörde herunter oder fordern Sie es dort an.
- Füllen Sie die Liste vollständig und gut lesbar aus.
- Senden Sie das unterschriebene Formular fristgerecht an die zuständige untere Jagdbehörde.
- Die Jagdbehörde prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
- Ist die Meldung korrekt, wird sie für die jagdliche Statistik übernommen. Ein gesonderter Bescheid erfolgt in der Regel nicht.
Weitere Informationen
Unvollständige, unwahre oder verspätete Meldungen können zu Verzögerungen bei der weiteren jagdlichen Planung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Urheber
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.