Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Jährliche Streckenliste vorlegen
Beschreibung:

Teaser

Als Jagdausübungsberechtigter in Sachsen-Anhalt sind Sie verpflichtet eine stets aktuelle Streckenliste zu führen und diese der zuständigen Behörde vorzulegen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt jagdausübungsberechtigt sind, sind Sie verpflichtet eine stets aktuelle Übersicht über das erlegte oder verendet aufgefundene Wild – die sogenannte Streckenliste – führen. Die Streckenliste für das vorausgegangene Jagdjahr müssen Sie einmal jährlich oder auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorlegen.

Diese Liste dokumentiert, welche Wildarten in Ihrem Revier erlegt oder gefunden wurden. Die Angaben tragen dazu bei, den Überblick über die Wildbestände in Sachsen-Anhalt zu erhalten.

Die zuständige Behörde wertet die Daten aus und nutzt sie beispielsweise zur Überwachung der Abschusspläne und zur Erstellung der Jagdstatistik. Auch wenn kein Wild erlegt oder gefunden wurde, müssen Sie die Streckenliste fristgerecht vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie sind jagdausübungsberechtigt
  • Sie verfügen über einen eigenen Jagdbezirk oder sind zur Jagdausübung schriftlich bevollmächtigt.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Streckenliste (Formblatt Anlage 4 LJagdG-DVO) mit Unterschrift des Revierinhabers oder Bevollmächtigten

Gebühren (Kosten)

Gebühr: gebührenfrei

Fristen

Sie müssen die Streckenliste jährlich bis zum 15. April für das vorherige Jagdjahr vorlegen.

Antragsfrist: jährlich am 15.04.

Bearbeitungsdauer

Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist vorgesehen. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. In solchen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rechtsbehelf

In der Regel erhalten Sie zur Streckenmeldung keinen Bescheid. Ein Widerspruch oder eine Klage ist nur möglich, wenn die Behörde eine Entscheidung trifft und Ihnen diese schriftlich mitteilt.

Zuständige Stelle

untere Jagdbehörde

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular „Streckenliste (Anlage 4 LJagdG-DVO)“ von der Website Ihrer Jagdbehörde herunter oder fordern Sie es dort an.
  • Füllen Sie die Liste vollständig und gut lesbar aus.
  • Senden Sie das unterschriebene Formular fristgerecht an die zuständige untere Jagdbehörde.
  • Die Jagdbehörde prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
  • Ist die Meldung korrekt, wird sie für die jagdliche Statistik übernommen. Ein gesonderter Bescheid erfolgt in der Regel nicht.

Weitere Informationen

Unvollständige, unwahre oder verspätete Meldungen können zu Verzögerungen bei der weiteren jagdlichen Planung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

12.06.2025

Urheber

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.