Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Werktage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über „Mein ELSTER“:

  • Besuchen Sie „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ und melden Sie sich an. 
  • Gehen Sie im Bereich „Mein ELSTER“ auf „Alle Formulare“ und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
  • Folgen Sie den Anweisungen.
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.

Durch Ihre Bank:

  • Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.  

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Weitere Informationen

Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.