Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine übertragbare Erkrankung in Ihrer Gemeinschaftseinrichtung besteht, müssen Sie das melden.

Allgemeine Informationen

Als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung wie zum Beispiel

  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
  • die erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
  • Heime und
  • Ferienlager

sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass mitarbeitende oder in der Einrichtung betreute Personen an übertragbaren Infektionen erkrankt sind.

Folgende Erkrankungen gehören dazu:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Betroffene Mitarbeitende dürfen dort keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

Dies gilt ebenfalls für betreute Personen, die bis zu dem ärztlichen Urteil die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.

Voraussetzungen

Es besteht der Verdacht, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Erforderliche Unterlagen

Im Fall von Kopfläusen:

  • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
  • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

Fristen

Sie benachrichtigen die Behörde unverzüglich.

Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz

Verfahrensablauf

Wenn Sie befürchten, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt, benachrichtigen Sie unverzüglich die zuständige Behörde:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Sie nennen die Erkrankung und geben die Daten der betroffenen Person an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

07.01.2025

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.