Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie möchten eine Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl erhalten, um beispielsweise Ihre Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen? Hier erfahren Sie Näheres dazu.
Allgemeine Informationen
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Wahlberechtigten können vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen.
Die Gemeindebehörde gibt die Einsichtszeiten und die genauen Bestimmungen dazu rechtzeitig bekannt.
Sie können das Wählerverzeichnis am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.
Innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Voraussetzungen
- Sie sind wahlberechtigt
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Anträge / Formulare
keine
Verfahrensablauf
Ihnen kann wie folgt Einsicht in das Wählerverzeichnis gewährt werden:
- als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen,
- innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,
- falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.