Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Allgemeine Informationen
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie gewisse Tierveranstaltungen an wechselnden Orten anzeigen. Darunter fallen:
- nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe
- das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
- und andere Einrichtungen in denen Tiere zur Schau gestellt werden
Diese Art von Tierveranstaltungen an wechselnden Orten müssen Sie der am Veranstaltungsort zuständigen Behörde vor der Ankunft anzeigen.
Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.
Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.
Voraussetzungen
Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben).
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
Gebühren (Kosten)
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.
Fristen
- Fristtyp: Antragsfrist
- Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
- Dauer (bei Spanne): circa 1 bis 3 Wochen
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
Rechtsbehelf
Keiner
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
- Angaben zum Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind - Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
§ 16 Absatz 1a Tierschutzgesetz (TiersSchG)
Fachlich freigegeben durch
Freie und Hansestadt Hamburg
- Bezirksamt Hamburg Altona -
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.