Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausüben, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Allgemeine Informationen
Sie haben bereits eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten und die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt. Sie müssen der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls Sie:
- wesentliche Veränderungen wie Art und Umfang der Tätigkeit, Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder Entsorgungsmaßnahmen vornehmen,
- die Tätigkeit mit Krankheitserregern beenden, oder
- die Tätigkeit mit Krankheitserregern wiederaufnehmen.
Auch wenn Sie von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind, müssen Sie Änderungen Ihrer Tätigkeit anzeigen.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patientinnen und Patienten durchführen. Das sind beispielsweise:
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte und
- Tierärztinnen und Tierärzte.
Wenn Sie unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die
- über eine Erlaubnis verfügt oder
- von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist,
dann müssen Sie die Änderung der Tätigkeit nicht anzeigen.
Voraussetzungen
- Erlaubnis oder Ausnahme beziehungsweise Freistellung
- Es ist keine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten. Dafür sind vor allem
- für Art und Umfang der Tätigkeiten geeignete Räume oder Einrichtungen vorhanden und
- die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung gegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zu den Änderungen in Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten
- Unterlagen zu den Änderungen der Entsorgungsmaßnahmen
- Unterlagen zu den Änderungen in der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, wenn nötig: Angaben zur Erlaubnisfreiheit
Fristen
Jede wesentliche Veränderung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.