Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Beschreibung:

Teaser

Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

Allgemeine Informationen

Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung soll möglichst frühzeitig geprüft werden, ob z.B. ein Großprojekt raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar ist.

Hierbei werden die sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Auswirkungen bewertet. Zusätzlich erfolgt auch eine Bewertung der Umweltauswirkung.

Raumverträglichkeitsprüfungen können beispielsweise bei der Planung von Abbauvorhaben, bei der Planung von Erdgastransportleitungen, für Höchstspannungsleitungen oder für Schienenstrecken durchgeführt werden.

Sie können sich durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen.

Durch die Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Prüfung mitzuwirken.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Gebühren (Kosten)

Abgabe: gebührenfrei

Fristen

Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.

Anhörungsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können Sie innerhalb der angegebenen Frist Ihre Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie die Stellungnahme immer online über das Internet abgeben.

In der öffentlichen Bekanntmachung kann für die Beteiligung auch eine öffentliche Versammlung angegeben sein. In diesem Fall können Sie ihre Stellungnahme während der Versammlung zu Protokoll geben.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis veröffentlicht.

Als Träger öffentlicher Belange werden Sie im Fall einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Kommune zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.