Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Beschreibung:

Teaser

Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

Allgemeine Informationen

Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

  • Windparks
  • Abbau von Bodenschätzen, wie
    • Kohle oder
    • Erze
  • Straßen und Schienenbau
  • Erdgastransportleitungen
  • Hochspannungsleitungen

Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

  • Gesellschaft
  • Wirtschaft
  • Infrastruktur
  • Umwelt

Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Rechtsbehelf

  • Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

  • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
  • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

24.07.2024

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.