Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.

Allgemeine Informationen

Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.