Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen
Beschreibung:

Teaser

Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.

Allgemeine Informationen

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben. 

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

Erforderliche Unterlagen

  • sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
  • EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)

Gebühren (Kosten)

Sie haben keine Kosten zu tragen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.

Rechtsbehelf

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

04.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.