Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.
Allgemeine Informationen
Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.
Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.
In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:
- Identität und Vielfalt,
- Engagement und Partizipation,
- Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
- Familie, Erziehung und Bildung.
Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.
Voraussetzungen
Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:
- juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
- Kommunen und Gebietskörperschaften
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Konzeptdarstellung,
- Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
- Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
- Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
- Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 4 Wochen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare: ja,
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
- Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
- Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung - Integrationsförderangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.