Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.
Allgemeine Informationen
Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt.
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:
- Dienst- und Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Personalplanung
- Versammlungspraxis
Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
Voraussetzungen
Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die
- parteipolitischen
- gewerkschaftlichen oder
- kirchlichen Charakter haben oder
-
nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
Erforderliche Unterlagen
-
Anschreiben mit
- Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
- Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
-
Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit
- Überblick über die vermittelten Inhalte
- Zeitplanung
- Terminangabe und
-
Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
Gebühren (Kosten)
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Fristen
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig
Verfahrensablauf
Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:
- Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung.
- Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
-
Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
Urheber
Anerkennung geeigneter Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Bundespersonalvertretungsgesetz Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.