Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Allgemeine Informationen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.
Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.
Voraussetzungen
- Sie sind in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 60.000 EUR jährlich, oder
- Sie sind der Fischerei oder Aquakultur tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 30.000 EUR jährlich, oder
- Sie sind in sonstigen Bereichen tätig und erhalten Beihilfe von 200.000 EUR jährlich, oder mehr.
Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:
Steuerbefreiung für
- gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe
- Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch,
- Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffiziente KWK-Anlagen, jeweils mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt und Entnahme zum Eigenverbrauch oder Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang.
Steuerermäßigungen für:
- begünstigte Anlagen zur Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
- den Güterumschlag in Seehäfen,
- Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen,
- Landstromversorgung von Schiffen.
Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:
- Eigenverbrauch
- teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Energiesteuer)
- Unternehmen in Sonderfällen
- Öffentlichen Personennahverkehr
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gasöl)
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Biokraftstoffe)
- Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Stromsteuer)
- Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
- Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
- die Landstromversorgung von Schiffen
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Rechtsbehelf
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie gegebenenfalls der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Anschreiben des Hauptzollamts zur Nachforderung von Unterlagen entnehmen.
- Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.
Anträge / Formulare
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.
- Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
- Wählen Sie unter „Dienstleistungen“ den Punkt „Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV“ aus.
- Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
- Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie die Meldung online ab.
- Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
- Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.
Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Generalzolldirektion (GZD)
Anzeige- und Erklärungspflichten für Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht Ermittlung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.