Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln
Beschreibung:

Teaser

Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Steuerbürgen
  • Sicherungsübereignungsvertrag
  • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

  • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
  • Steuerbürge

Die Generalzolldirektion ist zuständig für:

  • die Zulassung von Steuerbürgen,
  • deren Änderung,
  • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
  • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge

Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.

Voraussetzungen

Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

  • die Sie betrifft,
  • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
  • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
  • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

Erforderliche Unterlagen

Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja (teilweise)

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

per Post, Fax oder E-Mail:

  • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
  • Für die oben genannten Themen stehen Formulare bereit. Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
  • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion ein.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

Online:

  • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
  • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

11.10.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Generalzolldirektion (GZD)

Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.