Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Antrag auf Bestellung einer Steuerhilfsperson
Beschreibung:

Teaser

Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.

Allgemeine Informationen

Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen. 
Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel 

  • Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
    • Menge, 
    • Gewicht oder 
    • Volumen einer Ware, 
  • überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
  • beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.

Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.

Voraussetzungen

Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie ist eine natürliche Person.
  • Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
  • Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
     

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten  an. 

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt. 

Rechtsbehelf

Einspruch

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja 

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:

Per Post oder Fax:

  • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.  
  • Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular. 
  • Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
  • Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
  • Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt. 

Online:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. 
  • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt. 
  • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt. 
     

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:

Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Generalzolldirektion (GZD)

Steuerhilfsperson Bestellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.