Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen
Beschreibung:

Teaser

Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.

Allgemeine Informationen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.

Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.

Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.

Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • der Versicherer
  • die oder der Bevollmächtigte oder
  • der Versicherungsnehmer

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:

  • elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) oder
  • per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Online-Antrag im BOP:

  • Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Übermitteln Sie den Antrag.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

  • Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Referat St II 1 -

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.