Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK
Beschreibung:

Teaser

Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.

Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Insolvenzgläubigerin. Sie meldet im Fall Ihrer Insolvenz Forderungen bei Ihrer Insolvenzverwalterin oder Ihrem Insolvenzverwalter an. Bei den Forderungen der KSK handelt es sich insbesondere um

  • Beiträge oder Künstlersozialabgaben,
  • Säumniszuschläge,
  • Mahngebühren und
  • Zinsen, die von Ihnen nicht gezahlt wurden.

Sobald das Insolvenzverfahren läuft, stellt die KSK ihre Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Wenn Sie nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, bleibt Ihre Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Pflichten aus der Versicherung erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge an die KSK für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, dürfen nur in Absprache mit der KSK und aus unpfändbaren Vermögen geleistet werden.

Wenn Sie Ihr abgabepflichtiges Unternehmen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fortführen, bleibt Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Abgabepflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialabgabe an die KSK für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, darf die KSK nicht mehr annehmen.

Voraussetzungen

  • Es wurde ein Insolvenzverfahren beim Insolvenz- oder Amtsgericht eröffnet.
  • Sie sind mit Zahlungen an die KSK im Rückstand oder die KSK hat Forderungen für den Insolvenzzeitraum gegen Sie.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Fristen

Bitte teilen Sie der KSK die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen

Rechtsbehelf

 Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie müssen nicht handeln, da die KSK das Verfahren einleitet.

Die KSK meldet eigene Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an:

  • Die KSK gibt den Grund und den Betrag der Forderung an.
  • Die KSK fügt die Bescheide bei, aus denen sich die Forderung ergibt.
  • In einem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter alle Forderungen. Die KSK überwacht, ob ihre Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen wird.
  • Die KSK kann die Höhe der Forderung nachträglich korrigieren.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.