Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht pünktlich zahlen können,

haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

Erhebliche Härte bedeutet:

  • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

Voraussetzungen

Bei Anträgen auf Stundung inklusive Ratenzahlung:

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Zahlungsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Der Anspruch der Künstlersozialkasse auf die rückständigen Forderungen wird durch die Stundung oder Ratenzahlung nicht gefährdet.
  • Sie stimmen der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Raten zu; andernfalls leisten Sie eine Sicherheit.

Bei Anträgen auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

  • Die Begleichung der Forderung würde Ihre wirtschaftliche Existenz vernichten oder zumindest dauerhaft ernsthaft gefährden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Beantragung einer Ratenzahlung:

  • formloser Antrag auf Ratenzahlung mit Begründung
  • Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen:

  • Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens

Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

  • formloser Antrag mit Begründung
  • Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
       

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Zahlungserleichterung online oder per Post übermitteln:

Online-Antrag:

  • Sie rufen das Online-Formular „Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse online beantragen“ auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
  • Je nach Art des Antrages werden Sie aufgefordert, weitere Angaben zu machen und Unterlagen hochzuladen, soweit erforderlich.

 Antrag per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
  • Bei der Beantragung einer Ratenzahlung oder Stundung schlagen Sie eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den vollständigen Ausgleich der Zahlungsrückstände vor.
  • Sie begründen Ihren Antrag nachvollziehbar und fügen notwendige Nachweise bei.
  • Sie geben bei dem Antrag Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Nach Eingang des Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse in jedem Fall per Post mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:                

  • Eine Ratenzahlung oder Stundung wird in der Regel nur gegen angemessene Verzinsung gewährt.
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

24.07.2024

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialkasse

Künstlersozialabgabe Zahlungserleichterungen Prüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.