Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
Allgemeine Informationen
Die Künstlersozialkasse speichert und pflegt Ihre Versicherungsdaten und führt Ihr Beitragskonto.
Auf Anfrage beantwortet die KSK Fragen
- zu Ihrem Versicherungsstatus,
- den aktuell vorliegenden Daten,
- Ihrem Beitragskonto (Kontostand/Zahlungseingänge)
- und den Berechnungsgrundlagen.
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren grundsätzlich über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Informationswunsch online, per Post oder telefonisch an die Künstlersozialkasse.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschten Informationen schriftlich zu.
Telefonische Mitteilung:
- Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
- In der Regel erhalten Sie die gewünschten Informationen sofort mündlich.
- Sollten Sie die Informationen auch schriftlich benötigen, werden Ihnen diese nach dem Telefonat per Post zugeschickt.
- Sollte eine telefonische Auskunft nicht sofort möglich sein, ruft Sie die Künstlersozialkasse entweder zurück oder Sie erhalten die gewünschten Informationen schriftlich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.