Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Das Statistische Bundesamt beziehungsweise die statistischen Ämter der Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.
Allgemeine Informationen
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik und der Wissenschaft.
Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen statistische Daten für wissenschaftliche Zwecke bereitstellen.
Voraussetzungen
Sie vertreten eine wissenschaftliche Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.
Erforderliche Unterlagen
Nutzungsantrag
Gebühren (Kosten)
Die Nutzung der Daten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts hängt von der Anzahl der beantragten Statistiken ab.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
- Rufen Sie die Internetseite der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf.
- Sie können den Antrag per Online-Antrag oder als Papier-Antrag stellen.
-
Online-Formular:
- Klicken Sie auf “Online-Antrag“ und füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es elektronisch ab.
-
Papier-Antrag:
- Klicken Sie auf “Papier-Antrag“. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es postalisch oder per Mail an das Statistische Bundesamt.
- Nach erfolgreicher Prüfung schließen die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Ihrer Einrichtung einen Nutzungsvertrag.
- Sie erhalten den beantragten Zugang zu den Daten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bereitstellung von Daten für die Wissenschaft Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.