Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert ist, können Sie ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis beantragen. Dieses berechtigt Sie dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse zum internen UAS-Betrieb selbstständig zu bearbeiten.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihre Organisation als Betreiberin von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert ist, können Sie beim LBA ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) beantragen. Dieses wird im Englischen als Light UAS Operator Certificate bezeichnet.
Das LUC berechtigt Ihre Organisation dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse, welche normalerweise eine Behörde durchführt, unternehmensintern selbstständig zu bearbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Autorisieren von Betriebserklärungen sowie das Ändern oder das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen.
Welche Prozesse Sie mit einem Betreiberzeugnis selbstständig durchführen dürfen, hängt von Ihren Erfahrungen mit diesen Prozessen ab. Der Umfang Ihrer Rechte ist in der Regel zunächst eingeschränkt und kann vom LBA schrittweise erweitert werden.
Für Ihren Antrag ist das LBA zuständig, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder Drittstaat Ihre Organisation sitzt. Im Antrag machen Sie unter anderem Angaben
- zum gewünschten Genehmigungsumfang des LUC ("Rechte", im Englischen "privileges" genannt),
- zu Ihrer bisherigen Erfahrung mit den Genehmigungsprozessen,
- zum Aufbau Ihres Management- und insbesondere Sicherheitsmanagementsystems sowie
- zur Benennung einer verantwortlichen Betriebsleiterin oder eines verantwortlichen Betriebsleiters (englisch: Accountable Manager).
Falls Sie erstmalig ein LUC beantragen, sollten Sie vorab das LBA für ein Vorgespräch kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu relevanten Erfahrungen klären.
Ein LUC ist unbegrenzt gültig. Sie können es auf Antrag beim LBA jedoch:
- aussetzen lassen,
- ändern oder
- zurückgeben.
Änderungen am LUC-Genehmigungsumfang oder LUC-Managementsystem sind beim LBA zu beantragen. Genehmigungsfreie Änderungen sind dem LBA zu melden.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über einen in Deutschland ausgestellten Online-Ausweis.
- Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen.
- Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung mit dem UAS-Betrieb und damit verbundenen behördlichen Antragsprozessen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- LUC-Manual
- Spezifikation der gewünschten LUC-Rechte
- Nachweise über Erfahrungen mit gewünschten LUC-Rechten, zum Beispiel erfolgreich eingereichte Betriebserklärungen oder ausgestellte Betriebsgenehmigungen
- Nachweise über Erfahrung mit den gewünschten Rechten
-
gegebenenfalls: Angaben zum Betrieb mit Daten zum Betriebsgebiet, Risikobewertung nach
- einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
- einem Specific Operations Risk Assessment (SORA) Vorschlag eines Zeitplans für die Antragsbearbeitung
Falls Sie eine Änderung beantragen, sind von oben genannten Unterlagen jene erforderlich, die für die Änderung relevant sind.
Bei einer Rückgabe des LUC sind außer dem Antragsformular keine Unterlagen notwendig.
Falls Sie Ihren SItz außerhalb der EU haben, beantragen Sie das LUC online, müssen jedoch folgende Unterlagen zur Authentifizierung per Post oder E-Mail einreichen:
- ausländisches Äquivalent eines Handels- oder Vereinsregisterauszugs,
- Kopie des Ausweisdokuments einer vertretungsberechtigten Person sowie deren Unterschrift.
Fristen
Für das Beantragen oder Ändern eines LUC besteht keine Frist.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können das LUC online beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Wenn sich Ihr Sitz außerhalb der EU befindet: Senden Sie die zur Authentifizierung geforderten Unterlagen per Post oder E-Mail an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag und stimmt mit Ihnen gegebenenfalls Termine für Audits ab.
-
Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- ein LUC oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Artikel 5 Nummer 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Artikel 12 Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Gebührenschlüssel des Referats B5 – Unbemannte Luftfahrtsysteme
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission Artikel 18d vom 24. Mai 2019
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Betreiberzeugnis für leichte unbemannte Luftfahrzeuge (LUC) Ausstellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.