Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.
Allgemeine Informationen
Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.
Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.
Ihr Antrag kann
-
zu einem Härtefallerlass führen:
- Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
-
zu einer Ablehnung führen:
- Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.
Sie können Ihren Antrag formlos
- telefonisch,
- schriftlich und
- online
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn
- Ihnen ein Kooperationserlass vom Bundesverwaltungsamt (BVA) abgelehnt wurde.
Voraussetzungen für den Härtefallerlass:
-
innerhalb des Rückzahlungszeitraums
-
wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
- das passiert, wenn Sie die Änderung Ihres Namens oder die Änderungen Ihrer Wohnanschrift nicht mitgeteilt haben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) diese ermitteln musste
-
wurde nie ein Bußgeld gegen Sie bestandskräftig festgesetzt;
- Bußgelder werden erhoben, wenn Sie Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt haben
-
haben Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich Kosten- und Zinsforderungen beglichen;
- sind Rückstandszinsen höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen angefallen.
-
wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren (Kosten)
- keine
Fristen
Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer des Antrags: 3 Monate
Anträge / Formulare
- Schriftform nötig: nein
- persönliches Erscheinen: nein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie formlos
- telefonisch
- schriftlich und
- online
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
-
Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
- Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
- Stellen Sie den Antrag.
-
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
- Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
-
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
- Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
- Klicken Sie „Antragsformulare“ an und wählen Sie das Formular „Härtefallerlass“ über den Button „Antrag stellen“ aus.
- Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button „Senden“.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Außer Kraft - Erlass des Ausbildungsdarlehens zur Vermeidung unbilliger Härte Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.