Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie sind eine wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung? Dann können Sie für projektbezogene Forschungsvorhaben oder für Ihre Institution Fördergelder beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragen.
Allgemeine Informationen
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt und fördert Kooperationen, Begleitmaßnahmen und Beratungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Unternehmen, Durchführungsorganisation und als Nichtregierungsorganisation (NGO) können Sie für diese Zwecke beim BMZ finanzielle Fördermittel beantragen.
Mit den beantragten Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Ihre Institution fördern lassen.
Voraussetzungen
Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Verfahrensablauf
Die Zuwendung für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder eine entsprechende institutionelle Förderung können Sie online oder per Post beim BMZ beantragen.
Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ und schildern Sie Ihr geplantes Projekt.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Antrag online aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert es weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit –Leitlinien des BMZ
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.