Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft ein Projekt um? Dafür können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern.
Allgemeine Informationen
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine Entwicklungspartnerschaft umsetzen und dafür eine finanzielle Förderung vom BMZ erhalten, können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern. Die Anforderung stellen Sie schriftlich an das BMZ.
Ihr Projekt muss bewilligt sein und begonnen haben. Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zahlungen sind in Ihrem Zuwendungsbescheid festgelegt.
Voraussetzungen
- Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und werden im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (EPW) vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
- Sie haben einen bestandskräftigen Bewilligungsbescheid, das heißt Ihr Bescheid ist nicht anfechtbar.
- Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
- Ihr Projekt muss begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- bestandskräftiger Bewilligungsbescheid
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online oder per E-Mail beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
Mittel online anfordern:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Dateien hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Mittel per E-Mail anfordern:
- Sie senden Ihren formlosen ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per EMail an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Festsetzung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.