Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie müssen Änderungen bei Förderprojekten zur Medien- und Meinungsfreiheit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Fördermittelreduzierung,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Voraussetzungen
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Änderung per Post mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
-
Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
- einer Begründung der Änderung,
- einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
- gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
-
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.
Änderung online mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
-
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.