Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie haben die Bestattung einer Person bezahlt, die bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann erstattet Ihnen die landwirtschaftliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Allgemeine Informationen
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,
- die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert war und
-
die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle und
- Berufskrankheiten
Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:
- Witwen oder Witwer,
- Kinder,
- Stiefkinder,
- Pflegekinder,
- Enkel,
- Geschwister,
- frühere Ehegatten oder -frauen,
-
Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
- Eltern
- Großeltern
- Eltern von nichtehelichen Kindern
- Adoptiveltern und
- gegebenenfalls Ur-Großeltern
Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht
- für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
- für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.
Voraussetzungen
Damit Sie Sterbegeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Tod ist Folge eines Versicherungsfalls der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, also
- eines Arbeitsunfalls,
- eines Unfalls auf dem Arbeitsweg,
- einer Berufskrankheit.
- Sie haben die Bestattung bezahlt.
- Sie sind Hinterbliebener oder Hinterbliebene.
- Sie sind kein Hinterbliebener oder keine Hinterbliebene, haben aber die Bestattung bezahlt.
Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber kein Hinterbliebener und keine Hinterbliebene sind:
- Es gibt keine Hinterbliebenen mit Anspruch auf das Sterbegeld.
Erforderliche Unterlagen
Als anspruchsberechtigte Personen, die aber keine Hinterbliebene oder Hinterbliebener ist:
- Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten, zum Beispiel Rechnung
Gebühren (Kosten)
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
in der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft - Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Sie müssen das Sterbegeld nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft den Anspruch auf Sterbegeld von Amts wegen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Urheber
Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.