Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen in einem anderen Mitgliedstaat
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Haft- oder Pflichtversicherung in einem anderen Mitgliedstaat abschließen wollen, finden Sie hierzu die relevanten Informationen.

Allgemeine Informationen

Berufshaftpflichtversicherung

Wer in Deutschland eine Tätigkeit in bestimmten Berufen aufnimmt, hat die Pflicht, sich gegen Haftungsansprüche zu versichern , die aus der Ausübung der Tätigkeit resultieren können. Solche Schäden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Eine solche Versicherung nennt man eine Berufshaftpflichtversicherung .

Betroffen sind Berufe, deren Ausübung mit einem erhöhten Risiko versehen ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie weitere Bestimmungen, Schadensfälle, Deckungssummen etc., sind zwischen einzelnen Berufen und bei einzelnen Berufen auch zwischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Insbesondere für folgende Berufsgruppen besteht eine bundesrechtliche Grundlage für die Haftpflichtversicherung:

  • Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO
  • Inkassounternehmen gemäß §12 Abs. 1 Nr. 3 RDG
  • Notare gemäß § 19a BNotO
  • Rechtsanwälte gemäß § 51 BRAO
  • Steuerberater gemäß § 67 StBerG
  • Wirtschaftsprüfer gemäß § 54 WPO

Neben gegebenenfalls auch zusätzlich zu bundesrechtlichen Regelungen können Vorgaben auch aus landesrechtlichen oder berufsständischen Regelunge n resultieren.

Beispiele hierfür sind:

  • Architekten beispielsweise Abs. 1 Nr. (9) Berufsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • Apotheker beispielsweise Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. mit Art. 59 Abs. 1 des bayerischen HKaG
  • Ärzte beispielsweise § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer)
  • Ingenieure beispielsweise § 11 NIngG)

Zusätzlich können auch bestimmte Gesellschafsformen Versicherungspflichten unterliegen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung . Diese erstreckt sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus existiert die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung . Diese bezieht sich auf durch berufliche Tätigkeit hervorgerufene Schäden am Vermögen, die nicht in unmittelbarer Folge von Personen- oder Sachschäden stehen. 

Welche Arten von Risiken Pflichtversicherungen abdecken ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung der beruflichen Pflichten bzw. in der Geschäftstätigkeit ab.
  • Die allgemeine Haftpflicht deckt Schäden aus unerlaubter Handlung ab. Dabei handelt es sich um ein generelles Schadensersatzrecht Dritter, welches bei der Ausübung des Berufes bzw. der Geschäftstätigkeit entstanden ist).

Rechtsgrundlage

Grundlage für das Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.