Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.
Allgemeine Informationen
Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:
- alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.
Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Wird eine Anlage stillgelegt, so müssen Sie auch dies im Register melden. Ist die Anlage an kein Strom- oder Gasnetz angeschlossen, muss keine Meldung erfolgen.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.
Die Meldungen müssen Sie über das Internet-Portal der Bundesnetzagentur vornehmen.
Als Bürgerinnen und Bürger können Sie in Ausnahmefällen die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:
- Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
- Jahresendabrechnungen
- frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur
Gebühren (Kosten)
Sie müssen nichts bezahlen.
Fristen
Sie müssen die Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Eintritt eines registrierungspflichtigen Ereignisses vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
- Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Anträge / Formulare
Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)
Onlineverfahren: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:
- Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
- Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
- Anschließend registrieren Sie Ihre Anlagen.
- Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
- Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Urheber
Marktstammdatenregister Strom und Gas Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.