Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren zur Genehmigung von Anlagen stellen, können Sie eine Genehmigung zur Errichtung und/oder den Betrieb für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung von der zuständigen Behörde erhalten.

Allgemeine Informationen

Genehmigungen für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen. Ob für Ihr Vorhaben eine vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass beim Vorhaben die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
  • Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen, um einen vollständigen Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

Fristen

Vor Errichtung der Anlage.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Zuständige Stelle

Führen Sie einen Betrieb, der unter der Bergaufsicht steht, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.