Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Allgemeine Informationen
Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.
Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.
Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.
Voraussetzungen
Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.
Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Jugendamt
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe stellen die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen selbst.
Der Pflegekinderdienst bzw. das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.