Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Baubeginn anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies eine Woche vorher anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung

Erforderliche Unterlagen

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Mindestens eine Woche vor Baubeginn

Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Anträge / Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit der Bauausführung beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde etwas anderes verfügt, müssen Sie dies beachten.

Weitere Informationen

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann müssen Sie eventuell eine Geldbuße zahlen

Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

14.06.2023

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.