Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Verlängerung des Vorbescheids beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

Voraussetzungen

  • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
  • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

Erforderliche Unterlagen

Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung

Gebühr: EUR 50,00 - 1.875

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1

Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
  • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Leisten Sie die Vorauszahlung.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.