Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Allgemeine Informationen
Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Beihilfen/Leistungen.
- Erstausstattung der Wohnung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten die Pflegepersonen eine einmalige pauschalierte Beihilfe.
Mit der Beihilfe sind abgegolten
- die Renovierung und Erstausstattung eines Zimmers für das Pflegekind,
- die Erstausstattung mit Schulbedarf,
- die Erstausstattung mit Fahrrad, Kindersitz, Helm u.ä.
Der Betrag wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Bei der Aufnahme eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann auf formlosen Antrag zusätzlich eine Pauschale bewilligt werden (Säuglingserstausstattung).
Über diese Beträge hinausgehende Bedarfe sind mit dem laufenden Pflegegeld abgedeckt.
- Erstausstattung mit Bekleidung
- Bei Aufnahme eines Pflegekindes wird einmalig ein altersabhängiger Pauschalbetrag für die Erstausstattung mit Bekleidung ausgezahlt.
- War das Pflegekind vor Aufnahme in die Pflegefamilie in einer fremdplatzierenden Jugendhilfemaßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer, verringert sich die Beihilfe auf die Hälfte des Pauschalbetrages.
Die Beihilfe wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
- Ggfs. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Zuständige Stelle
Jugendamt
Verfahrensablauf
Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.