Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.

Allgemeine Informationen

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
  • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

Fristen

Keine.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Verfahrensablauf

Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Fachlich freigegeben am

25.01.2021

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.