Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm
Beschreibung:

Teaser

Das Schulobstprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern fördern. In teilnehmenden Einrichtungen wird kostenlos Obst und Gemüse an die Kinder verteilt.

Allgemeine Informationen

Mit dem Schuljahr 2010/11 startete das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Wöchentlich werden an Kinder der teilnehmenden Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt kostenlose Extraportionen Obst und Gemüse verteilt. So können die Mädchen und Jungen die Vielfalt einer gesunden und schmackhaften Ernährung entdecken und kennenlernen.

Bis zum Ende dieses Schuljahres erhalten im Land ca. 19.200 Kinder in 202 Grund-, Förderschulen und Kindertagesstätten Schulobst und -gemüse. Eine wiederholte Teilnahme von Schulen und Kitas am Programm möglich. Nur Einrichtungen, die am laufenden Programm im Schuljahr 2015/2016 teilnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Entnehmen Sie diese dem Internet oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es werden keine Gebühren erhoben.

Fristen

  • Anträge auf Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm im Schuljahr 2016/2017 können ab 21.04. 2016 gestellt werden.
  • Anträge auf Zulassung als Schulobstlieferant können jederzeit gestellt werden.

Zuständige Stelle

  • Eltern/Sorgeberechtigte wenden sich bei Fragen an Ihre Kita/Schule.
  • Interessierte Kitas/Schulen wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.
  • Lieferanten beantragen die Zulassung ebenfalls beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels und schließen mit Grund-, Förderschulen, Kitas und deren Träger entsprechende Vereinbarungen.

Verfahrensablauf

Das Schulobst wird von Schulobstlieferanten an drei Tagen pro Woche geliefert. Schule, Kita und deren Träger treffen mit dem Schulobstlieferanten eine Vereinbarung über Liefersortiment und Konditionen. Erst dann kann der Teilnahmeantrag vom Schulobstlieferanten gestellt werden. Der Schul­obst­lieferant muss im Vorfeld über eine Zulassung als Schulobstlieferant verfügen.

Die Schul­obstlieferanten erhalten 0,32 € für die Portion (NEU: mind. 100 g) konventionell erzeugtes Schul­obst und -gemüse. Für biologisch/ökologisch erzeugte Produkte gibt es 0,41 €. Die Bewilli­gung der Teilnahme erfolgt unter Berück­sichtigung der regionalen Aufteilung.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.