Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Baustelle einrichten
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Art des Vorhabens
  • Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
  • Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
  • Antragsteller mit Name und Anschrift
  • Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.

Gebühren (Kosten)

Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang, Ortstermin).

Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen. Hierzu können die Straßenverkehrsbehörden Auskunft geben.

Fristen

Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an

  • die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • für Autobahnen: an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.