Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
 

Voraussetzungen

  • Geburt des Hundes nach dem 28. Februar 2009 oder
  • gefährlicher Hund im Sinne § 3 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an.

Fristen

Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.