Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.  

Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
  • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

Rechtsbehelf

  • Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Zuständige Stelle

Landesamt für Umweltschutz

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

30.11.2022

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.