Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Voraussetzungen
- Befähigungsschein
- Sachkundenachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Gebühren (Kosten)
Kostenhöhe: variabel von 100 bis zu 1.000
Fristen
vor der erstmaligen Begasung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsklage
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Rechtsgrundlage
§15d Absatz 1 i.V.m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.