Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie wollen ihr Kind bei einer Kindertagespflegestelle anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Allgemeine Informationen
Die Kindertagespflege ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen.
Die Kindertagesbetreuung in einer Kindertagespflegestelle beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes.
Kindertagespflegestellen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft
Sie schließen mit der Kindertagespflegestelle einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Voraussetzungen
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Ihr Kind darf nicht älter als 13 Jahre alt sein.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Gebühren (Kosten)
Die Kosten sind abhängig vom Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld:
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besucht
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht,
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, und äußern Sie Ihre Wünsche (zum Beispiel Betreuungsumfang, Ort).
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kindertagesmutter oder Kindertagesvater ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Kindertagesmütter und -väter bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss eines Betreuungsvertrages ein Kennenlernen an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Weitere Informationen
In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird erfüllt, wenn der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Betreuungsplatz in zumutbarer Entfernung nachweist.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.