Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Allgemeine Informationen

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Prüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen worden sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 6 Monate.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Zuständige Stelle

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Landesjustizprüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden im April und im Oktober eines jeden Jahres statt. Nach Anfertigung der Arbeiten werden diese durch 2 Prüfer oder Prüferinnen bewertet. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, LJPA

Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.