Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie möchten ein Basiskonto eröffnen? Informieren Sie sich hier.
Allgemeine Informationen
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können, für das aber besondere Schutzvorschriften gelten. Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind deutlich eingeschränkt.
Die Bank muss Ihnen keinen Überziehungsrahmen einräumen. Das heißt, Sie können dann keine Schulden machen, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf dem Konto ist.
Das Basiskonto können Sie auch als Pfändungsschutzkonto führen.
Voraussetzungen
Keine.
Die Bank darf die Eröffnung eines Basiskontos nur ablehnen, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Das sind zum Beispiel:
- Sie haben bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto und Sie können dieses Konto tatsächlich nutzen,
- Sie sind innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter oder einen ihrer Kunden verurteilt worden,
- Sie waren bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank und diese hat den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt,
- die Bank würde durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis zur Identifikation, zum Beispiel
- Personalausweis
- Pass
- Duldungsbescheinigung
- Aufenthlatsgestattung
- eine Anschrift (es reicht auch eine postalische Anschrift)
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Bank, bei der Sie ein Basiskonto eröffnen möchten.
Anträge / Formulare
Sie können den Vordruck der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nutzen. Sie können auch ein Formular Ihrer Bank nutzen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.