Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie arbeiten mit Futtermittel? Dann müssen Sie sich registrieren lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, müssen Sie sich registrieren lassen.
Sie sind Futtermittelunternehmer, wenn Sie
- Ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe). Das gilt auch für die Lagerung, Behandlung und innerbetrieblichen Transport.
- Ihre selbst erzeugten Futtermittel an Ihre Tiere füttern.
- die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
- Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind und die Einzelfuttermittel abgeben (u. a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen)
- Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind
- Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter sind
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:
- keine eigenen Futtermittel herstellen und ausschließlich zukaufen. Diese Betriebe setzen fütterungsfertige Futtermittel ein, die nicht weiter verarbeitet werden (beispielsweise Geflügelbetriebe, die nur zugekauftes Alleinfutter verfüttern).
- ausschließlich Tiere halten und füttern, welche nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
- ausschließlich Futtermittel herstellen und an Tiere verfüttern, welche ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung für den privaten Eigengebrauch dienen.
- kleine Mengen von Futtermitteln erzeugen und an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben. Als Orientierungshilfe gilt für eine direkte Lieferung zwischen Landwirten eine Entfernung von 50 Kilometern und eine Produktionsmenge, die jährlich auf einer Fläche von fünf Hektar pro Jahr in einem Umkreis von 50 Kilometern, erzeugt wird.
Voraussetzungen
- Sie sind ein Futtermittelunternehmen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Registrierung als Futtermittelunternehmen
- Kopie der Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
- Kopie Gewerbeanmeldung
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.