Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
- Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
Weitere Informationen
Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich unter anderem aus der jeweiligen Betriebsart; das heißt eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als zum Beispiel ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei.
Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.