Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Gebühren (Kosten)
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Fristen
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.