Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Certificate of good standing beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) ( nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde )
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Wichtig: Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich. Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher

Gebühren (Kosten)

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

  • Online-Dienst: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie senden den Antrag an die jeweils zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt das Certificate of good standing

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt

Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.