Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrerin oder Lehrer erworben und möchten im Land Sachsen-Anhalt als Lehrerin oder Lehrer arbeiten?
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, brauchen Sie eine Lehrbefähigung.
Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland kann dafür anerkannt werden. Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses zunächst beantragen.
Voraussetzungen
- Erfolgreiche Absolvierung eines Lehramtstudiums in mindestens einem Fach (oder: 1. Staatsprüfung für mindestens ein Fach)
- Erfolgreiche Absolvierung eines pädagogisch praktischen Ausbildungsteils im Vorbereitungsdienst (oder: 2. Staatsprüfung)
- Deutschkenntnisse
- persönliche und gesundheitliche Eignung
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Eheurkunde
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation und Berufserfahrung in Originalsprache und beeideter Übersetzung
- Nachweis, dass Sie im Herkunftsland als Lehrer oder Lehrerin arbeiten dürfen
- Eventuell Nachweise für berufliche Weiterbildungen, Seminare
- Dokumente, die glaubhaft machen, in SachsenAnhalt eine Lehrertätigkeit ausüben zu wollen
Hinweis: Versenden Sie keine Originale. Reichen Sie beglaubigte Kopien ein.
Gebühren (Kosten)
Lehrbefähigung: 200 Euro
Laufbahnbefähigung: 300 Euro
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten spätestens 3 Monate nach Ihrem vollständigen Antrag einen Bescheid.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht.
Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Nach der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.